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VANCOUVER, BC / 29. September 2026 / IRW-Press / Copper One Resources Corp. (CSE: CEXY | OTCID: CEXYF | FWB: IW8 | WKN: A42AGR) („Copper One“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es bezugnehmend auf seine Pressemitteilung vom 20. August 2026 eine nicht vermittelte Privatplatzierung von 12.383.000 Non-Flow-through-Special Warrants des Unternehmens (jeweils ein „NFT-Special Warrant“) zu einem Kaufpreis von 0,40 $ pro NFT-Special Warrant und 7.506.750 Flow-through-Special Warrants des Unternehmens (jeweils ein „FT-Special Warrant“ und zusammen mit den NFT-Special Warrants die „Special Warrants“) zu einem Kaufpreis von 0,40 $ pro FT-Special Warrant für Bruttoerlöse in Höhe von insgesamt 7.955.900 $ (das „Angebot“) abgeschlossen hat.
Jeder Special Warrant wird ohne zusätzliche Gegenleistung an dem früheren der folgenden Daten automatisch in eine Einheit des Unternehmens (jeweils eine „Einheit“) umgewandelt: (i) dem Datum, das drei Geschäftstage nach jenem Datum liegt, an dem das Unternehmen bei den Wertpapierkommissionen einen Prospektnachtrag zu einem Basisprospekt in Kurzform einreicht, der den Vertrieb der den Special Warrants zugrunde liegenden Einheiten qualifiziert (der „Prospektnachtrag“), und (ii) dem Datum, das vier Monate und einen Tag nach dem Abschluss des Angebots liegt.
Jeder FT-Special Warrant gilt als „Flow-Through-Aktie“ im Sinne von Absatz 66(15) des Income Tax Act (Kanada). Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Aktie“), die auf Non-Flow-Through-Basis ausgegeben wird, und einem halben Warrant zum Erwerb einer Stammaktie (jeder ganze Warrant ein „Warrant“), wobei jeder Warrant innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem Abschlussdatum zu einem Ausübungspreis von 0,50 $ in eine zusätzliche Aktie ausgeübt werden kann. Die Warrants unterliegen einem vorzeitigen Verfall, wenn der Handelskurs der Aktien an der Canadian Securities Exchange (die „CSE“) oder einem anderen Markt, an dem die Aktien von Zeit zu Zeit gehandelt werden, an fünf aufeinanderfolgenden Handelstagen 1,25 $ erreicht oder übersteigt. In diesem Fall kann dem Inhaber des Warrants nach Ermessen des Unternehmens per Pressemitteilung mitgeteilt werden, dass die Warrants 30 Tage nach dem Datum einer solchen Benachrichtigung verfallen. Die Warrants können von ihren Inhabern während des Zeitraums von 30 Tagen zwischen der Benachrichtigung und dem Verfall der Warrants ausgeübt werden.
Die Warrants unterliegen einer Blocker-Bestimmung von 10 %, die die Ausübung von Warrants einschränkt, falls eine solche Ausübung dazu führen würde, dass der betreffende Wertpapierinhaber zu diesem Zeitpunkt 10 % oder mehr der ausgegebenen und ausstehenden Aktien hält.
In Zusammenhang mit dem Angebot hat das Unternehmen Vermittlungsprovisionen in Höhe von insgesamt 403.072 $ gezahlt und insgesamt 1.007.680 nicht übertragbare Broker-Warrants (die „Broker-Warrants“) an unabhängige Dritte ausgegeben. Jeder Broker-Warrant berechtigt den Inhaber für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum des Abschlusses zum Erwerb einer Aktie zu einem Ausübungspreis von 0,50 $ pro Aktie.
Das Unternehmen beabsichtigt, die aus dem Angebot erzielten Erlöse für das allgemeine Betriebskapital und die Explorationsprogramme des Unternehmens zu verwenden. Das Angebot unterliegt weiterhin dem Erhalt aller erforderlichen endgültigen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der endgültigen Genehmigung der CSE.
Die Special Warrants werden voraussichtlich gemäß Ausnahmen von den Prospektanforderungen nach kanadischem Wertpapierrecht ausgegeben, wie beispielsweise die Ausnahme für akkreditierte Anleger, eine Mindestanlage von 150.000 $ oder andere relevante Ausnahmen gemäß National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions. Vor der Einreichung eines Prospektnachtrags und der automatischen Umwandlung der Special Warrants unterliegen die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere zusätzlich zu etwaigen anderen Beschränkungen nach geltendem Recht einer viermonatigen Haltefrist ab dem Datum des Abschlusses des Angebots.
Die Special Warrants werden gemäß dem anwendbaren Wertpapierrecht einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag nach dem Ausgabedatum unterliegen.
Die im Rahmen des Angebots ausgegebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen ohne eine Registrierung in den USA oder eine entsprechende Befreiung von den US-Registrierungsanforderungen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an US-Personen oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch darf ein Verkauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre.
Weder die Canadian Securities Exchange noch deren Marktaufsichtsbehörde (wie dieser Begriff in den Richtlinien der Canadian Securities Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
Im Namen des Board von Copper One Resources Corp.
„David Greenway“
David C. Greenway
President & CEO
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Brent Rusin
Corporate Communications
T: 1 (236) 788-0643
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, von denen das Unternehmen erwartet, annimmt oder glaubt, dass sie in der Zukunft eintreten werden oder eintreten könnten, sind zukunftsgerichtete Aussagen.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem Aussagen bezüglich der Einreichung des Prospektnachtrags, der automatischen Umwandlung der Special Warrants, der beabsichtigten Verwendung der Erlöse aus dem Angebot, der Explorationsprogramme des Unternehmens, des Erhalts erforderlicher behördlicher Zulassungen sowie der zukünftigen Pläne und Ziele des Unternehmens.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind in der Regel – wenn auch nicht immer – an Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „geht davon aus“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potenziell“ und ähnlichen Formulierungen zu erkennen oder an Aussagen, dass Ereignisse oder Umstände „eintreten werden“, „eintreten würden“, „eintreten könnten“, „eintreten können“ oder „eintreten sollten“.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, stellen diese Aussagen keine Garantie für die zukünftige Entwicklung dar, und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit genannten abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich abweichen, zählen unter anderem Veränderungen der Marktbedingungen und der Rohstoffpreise, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmitteln, die Erteilung behördlicher Genehmigungen, Explorationsergebnisse sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage.
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